KfW Wohneigentumsprogramm: Wie verändert sich die Tilgung und die Monatsrate bei Verkürzung der Laufzeit?

Änderungen der KFW zu Ende Juli 2016 – Wohneigentumsprogramm

Die KfW vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die begleitenden Kreditinstitute und Banken. Dabei bieten nicht alle Darlehensgeber durchweg alle KfW-Programm an. Immobilienkäufer sollten sich rechtzeitig, d.h. vor Beginn Ihres Vorhabens, nach den für Sie geeigneten Fördermöglichkeiten erkundigen.

News: Die Änderungen der KfW in 2018

Mit den Änderungen des Wohneigentumsprogramms der KfW ab dem 22. Juli werden sehr geringe Tilgungen nicht mehr möglich sein. Diese Änderungen sollten Immobilienkäufer kennen.

Die groben Eckdaten der KfW-Programms 124 (Wohneigentumsprogramm):

  • bis 50.000 Euro Darlehensbetrag pro Vorhaben
  • für 5 oder 10 Jahre Sollzinsbindung
  • flexibel kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
  • für Kauf- und Bauvorhaben von selbstgenutztem Wohneigentum (nicht für Vermietungsobjekte)

Für wen lohnt das Wohneigentumsprogramm besonders?

Gerade für junge Familien, die mit relativ wenig Eigenkapital Ihre Finanzierungsstruktur planen, lohnt der Blick auf das KfW-Wohneigentumsprogramm. Das Verhältnis zwischen Darlehenssumme und Kaufpreis ist bei geringem Eigenkapitaleinsatz relativ hoch, was teure Bankzinsen zur Folge hat. Dann liegen die Konditionen für das Wohneigentumsprogramm meist deutlich unter denen der Bank.

Welche Änderungen werden umgesetzt und was bedeutet dies?

Die maximale Laufzeit des KfW-Darlehens wird auf 25 Jahre begrenzt. Gleichzeitig wird die maximal mögliche tilgungsfreie Zeit auf 3 Jahre reduziert. Die Reduzierung der Maximallaufzeit bringt damit in der Praxis eine verpflichtende Tilgungserhöhung für Immobilienkäufer.

KfW Wohneigentumsprogramm: Wie verändert sich die Tilgung und die Monatsrate bei Verkürzung der Laufzeit? 

Welche Nachteile bringt das Wohneigentumsprogramms der KfW mit sich?

In diesem Programm sind keine kostenfreien Sondertilgungen erlaubt. Zudem werden lediglich 5 oder 10 Jahre Sollzinsbindung angeboten. Die bereitstellungszinsfreie Zeit von ca. 4 Monaten kann nicht erhöht werden.

 

Änderungen der KFW seit April 2016 – KfW Effizienzhaus 40 Plus, Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 55

Durch die aktuellen Änderungen der Energiesparverordnung (EnEV) werden die KfW-Bedingungen verbessert. Bauherren sollten die Änderungen seit April 2016 kennen.

Wer heute einen Neubau oder den Kauf einer neuen Immobilie plant, der sollte die bestehenden Energiesparverordnungen kennen und berücksichtigen. Der erlaubte Primärenergiebedarf für neue Wohnhäuser ist seit Anfang 2016 um 25 Prozent gesunken. Damit werden Bauherren und Immobilienkäufer per Gesetz noch stärker in die Pflicht genommen. Um diesen Verschärfungen gerecht zu werden, plant die KfW ab April 2016 einige Produktverbesserungen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Kauf- und Bauvorhaben mit günstigen Krediten. Mit den geplanten Maßnahmen ab April verfolgt die KfW das Ziel einer stärkeren Förderung von Neubauprojekten mit einem höheren energetischen Niveau. Kurz: je energiesparender die neue Immobilie, desto höher der Zuschuss. Jeder Bauherr sollte sich im Vorfeld bei objektiv beratenden Baufinanzierungsspezialisten erkundigen, welche KfW-Darlehen von den verschiedenen Banken angeboten und in die eigene Baufinanzierung integriert werden können.

Die wichtigsten Änderungen für private Neubauvorhaben zusammengefasst:

  • Die Förderhöchstsumme pro Wohneinheit für das Programm Energieeffizient Bauen (153) erhöht sich von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.
  • Für Darlehenslaufzeiten von 20 oder 30 Jahren wird eine 20-jährige Sollzinsbindung eingeführt. Bisher konnten Bauherren maximal 10 Jahre Zinssicherheit wählen.
  • Die Förderung für ein „KfW-Effizienzhauses 70“ entfällt ab April. Alte Anträge können noch bis maximal Ende März bei der finanzierenden Bank bzw. der KfW beantragt werden (oft gelten jedoch kürzere Fristen).
  • Der Zuschuss für die Baubegleitung durch externe Sachverständige kann ab April auch für Neubauten beantragt werden (Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss zur Baubegleitung).
  • Zu den dann bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird es einen neuen Förderstandard geben: das KfW-Effizienzhaus 40Plus. Hier werden stark verbesserte Tilgungszuschüsse angeboten. 

Neben Zinsverbilligungen gewährt die KfW auch Tilgungszuschüsse für Darlehen. Wie hoch diese sind kann in der folgenden Übersicht nachgelesen werden.

Tilgungszuschüsse der KfW ab April 2016 

Die KfW vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die begleitenden Darlehensgeber. Dabei bieten nicht alle Darlehensgeber durchweg alle KfW-Programm an. Informieren Sie sich rechtzeitig, d.h. vor Beginn Ihres Vorhabens, nach den für Sie geeigneten Fördermöglichkeiten.